Überraschung: Das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass das Haftungsprivileg nicht für betrügerische Fake-Werbung auf Facebook gilt, wenn Meta diese kuratiert und daran verdient.
Schönes Detail: Zumindest in der Pressemitteilung wird Mastodon und Bluesky als Gegenbeispiel erwähnt.
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/fake-werbung


