2026-08-18 10:18 UTC
@HagenDomaschke@dresden.network @thaden@social.tchncs.de @GratianRiter@bildung.social das ist nicht im Zweifel überall so. Manche Arbeitsverhältnisse beruhen auch auf zum Beispiel Werksverträgen, die sich an einer konkrete Leistung orientieren.
Die ursprüngliche Frage ging aber sicherlich in die Richtung, ob die Arbeitszeit auch den entsprechenden Tätigkeiten zugeordnet werden muss oder einfach nur blank als Arbeitszeit, also Tätigkeit erfasst wird.
Replies (1)
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@HagenDomaschke@dresden.network 2026-08-18 10:27
@pintman@chaos.social @thaden@social.tchncs.de @GratianRiter@bildung.social Werksverträge sind doch keine abhängigen Beschäftigungsverhältnisse, oder verstehe ich das falsch? Sie sind typisch für Selbstständige und Freiberufler*innen und sind nicht sozialversicherungspflichtig. Wenn ich als Arbeitgeber kalkulieren möchte, wie viele Stellen ich wofür brauche, dann interessiert mich natürlich die Kategorie der geleisteten Arbeit. Ich finde es korrekt, das zu erfassen. Woher kommen die Bedenken?