@HagenDomaschke@dresden.network
2026-08-18 09:20 UTC
@thaden@social.tchncs.de @GratianRiter@bildung.social
Was soll denn in diesem Zusammenhang eine "gläserne Lehrkraft" sein?
Eine Lehrkraft ist in einem Arbeitsverhältnis und die Zeit, die für das AV verbracht wird, soll erfasst werden. So ist es überall, um eine Grundlage für die Prüfung zu haben, ob der Arbeitsvertrag erfüllt wird (beiderseits).
Die bisherige Praxis - ohne Erfassung - ist zwar eingeübt, aber nirgends sonst üblich.
Ich hoffe, dass die GEW sich für die Arbeitszeiterfassung einsetzt.
Replies (1)
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@pintman@chaos.social 2026-08-18 10:18
@HagenDomaschke@dresden.network @thaden@social.tchncs.de @GratianRiter@bildung.social das ist nicht im Zweifel überall so. Manche Arbeitsverhältnisse beruhen auch auf zum Beispiel Werksverträgen, die sich an einer konkrete Leistung orientieren. Die ursprüngliche Frage ging aber sicherlich in die Richtung, ob die Arbeitszeit auch den entsprechenden Tätigkeiten zugeordnet werden muss oder einfach nur blank als Arbeitszeit, also Tätigkeit erfasst wird.