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@SamsenBdRi@mastodon.social

2026-09-08 03:46 UTC

@timmoe85@norden.social @shinydelight@mastodon.social 44 % bei einer Wahlbeteiligung von 77 % bei 1,7 Mio Wahlbetechtigten, bedeutet letztendlich 575.960 Wähler haben die AfD gewählt. Das sind 0,9 % der Wahlberechtigten in Deutschland. Zum Vergleich: "Prüft ein AfD-Verbot!" hat mittlerweile mehr als 1,46 Millionen Unterschriften. Wo liegt nun das politische Beben liebe Exekutive u. Legeslative. Nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 43 des BVerfGG.

Replies (1)

  • @SamsenBdRi@mastodon.social Es ist auch einfach mal vollkommen unerheblich wie viele Wähler*innen die Blauen schon haben, weil es in der Frage ob eine "gesichert rechtsextreme" Partei evtl. verboten werden muss, einzig und alleine das BVerfG ist, dass diese Entscheidung zu treffen hat. Es gibt nirgendwo im Grundgesetz den Passus "...darf nicht verboten werden, wenn sie von zu vielen Menschen gewählt wird", deswegen ist auch diese immer wieder aufkommende Diskussion, ob man sie noch verbieten könne Blödsinn.

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