2026-05-19 16:04 UTC
Replies (16)
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@andreas_dus@linke.social 2026-05-19 16:12
@blechterror@mastodon.de zwei unverantwortliche Zweiradfahrende
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@blechterror@mastodon.de 2026-05-19 16:43
Da die meisten sich das Video gar nicht richtig angeschaut haben, hier ein paar besonders wichtige Frames einzeln (2/3)
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@Hoffi@social.cologne 2026-05-19 16:13
@blechterror@mastodon.de „Gott straft kleine Sünden sofort“ 😉
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@stahldame@mastodon.social 2026-05-19 16:15
@blechterror@mastodon.de Karma. Ich hätte als Radfahrerin wahrscheinlich früher gebremst, das hätte mir aber nichts gebracht.
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@Mata@digitalcourage.social 2026-05-19 16:16
@blechterror@mastodon.de unterlassene Hilfeleistung. Auch wenn der Motorradfahrende die Person auf dem Fahrrad (absichtlich?) geschnitten hat, müsste der verunfallten Person erste Hilfe geleistet werden.
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@crash_bandicoot@social.tchncs.de 2026-05-19 16:25
@blechterror@mastodon.de Unterlassenes Nachtreten.
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@Weinberg@mastodon.social 2026-05-19 16:49
@blechterror@mastodon.de Voll illegal. Über geschloßene Linie und dann erst noch rechts überholend vorbeibrettern geht gar nicht. So seh ich das.
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@titanmanfred@mastodon.social 2026-05-19 16:53
@blechterror@mastodon.de da sind zwei Dinge passiert 1. wollte der depp dich gefäherden und nötigen, was den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben sollte 2. zeigt dass er völlig ungeeignet zum führen eines motorisierten Fahrzeugs ist
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@solaris@social.anoxinon.de 2026-05-19 17:20
@blechterror@mastodon.de Auch als Buddhist nur ein bisschen Mitgefühl - ja, du hättest absteigen sollen. Kann es aber schon auch verstehen. Denke nicht, dass er sich viel getan hat. Rollte geschickt ab. Wenn du absteigst, hast du wirklich komplett gesiegt. So bleibt mindestens ein schlechter Nachgeschmack.
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@taduemp63@mastodon.social 2026-05-19 17:52
@blechterror@mastodon.de Punkt 1: Der Motorradfahrer hat die Radfahrerin mutwillig geschnitten. Das ist zumindest mal eine mutwillige Gefährdung im Straßenverkehr. Punkt 2: Die Radfahrerin wurde Zeuge eines Unfalls und hat nicht angehalten, um zu fragen, ob dem Motorradfahrer etwas passiert ist. Das ist für mich eine unterlassene Hilfeleistung. Allerdings kenne ich mich nicht mit den Rechtsverfahren in den USA aus. (Mit dem deutschen eigentlich auch nur wenig😉.)
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@ChrisHenrichs@norden.social 2026-05-19 19:14
@blechterror@mastodon.de Also als professioneller Unjurist ist das hier meine valide juristische Einschätzung:
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@ovrim@wien.rocks 2026-05-19 22:04
@blechterror@mastodon.de IANAL - was "verdient" versuchte (schwere?) Körperverletzung, wenn der Motorradfahrer gegen das Vorderrad des Radfahrers tritt. Der Rest ist SSKMOK ...
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@Schafstelze@don.linxx.net 2026-05-20 05:25
@blechterror@mastodon.de juristisch ganz klar Instant Karma.
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@radaufheber@troet.cafe 2026-05-21 09:05
@blechterror@mastodon.de Sehr schwer erträglich, solche motorisierte #MännerGewalt sehen zu müssen. Ohne Anwalt zu sein: - gezieltes Treten mit dem Schuh, vorsätzlich - Rammen mit dem Motorroller (auch nur durch extremes Glück + Bremsen der Radlerin hauchdünn verfehlt), vorsätzlich - beides vorbereitet & geplant - Bedrohung, Nötigung, Angriff - Beleidigung (kann es nicht genau verstehen) - Sachbeschädigung - Tötungsabsicht, mindestens Schwerverletzungsabsicht - gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr …
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@Marwe@troet.cafe 2026-05-23 14:51
@blechterror@mastodon.de die Radlerin muss sich auf jeden Fall durch schnelles Vergrößern der Distanz schützen, und bestimmt auch davor, dem Kerl noch das Liegenbleiben beizubringen ;) Ansonsten ein klarer Angriff mit dem Ziel schwerster Verletzung oder Tod. Ich sehe da keinerlei mildernde Umstände bei so klarer Absicht. Gut, dass es dokumentiert ist, das würde dir sonst nie jemand glauben bzw. mit Aussage gegen Aussage sieht die Position vor Gericht immer schlecht aus. (Mein Rechtsverständnis ohne dejure)
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@isf@muenchen.social 2026-07-01 17:24
@blechterror@mastodon.de Der Volksmund sagt: "Kleine Sünden straft Gott sofort". Dafür ist das eine gute Illustration. Die Frage ist demnach, ob die "Sünde" "klein" war und wo die Grenze von "klein" verläuft. Rechtlich bzw. vor Gericht dürfte zur Bewertung dieser Frage u.a. entscheidend sein, dass es dem aggressiven Idioten offenbar nicht gelungen ist, das mit der Tat vermutlich beabsichtigte Ergebnis zu erzielen, also die Tat zu vollenden.