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@mathias@gruene.social

2026-09-30 07:46 UTC

Ich habe der für die Gemeinde Heidenau zuständigen Kommunalaufsicht eine freundliche Email geschrieben und angeregt, den Beschluss des Stadtrats rechtsaufsichtlich zu prüfen, weil der Satz "Eine Verlegung von sogenannten 'Stolpersteinen' im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich wird künftig abgelehnt" sprachlich mehrdeutig ist und nach § 114 Abs. 1 SächsGemO zu beanstanden ist. Sprachkritik ersetzt nicht die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Beschluss.

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