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@jaulemann@ieji.de

2026-02-05 08:58 UTC

@neuimneuland@mastodon.social @advancingu@social.tchncs.de @GegenAutogewalt@dresden.network @Azetbur@dresden.network indem die Exekutive Ausnahmen vom Verbot kfz zu führen zulässt unter der Prämisse das eine entsprechende Ausbildung und Befähigung vorliegt die eine Gefährdung Dritter minimieren soll hat die Justiz sogar einen Schutzauftrag gegenüber der allgemeinheit, der konkret darin liegt diese Ausnahme im Einzelfall auch wieder rückgängig zu machen, sprich die Ausnahme und somit die Fahrerlaubnis auch wieder zu entziehen ist wenn eine offensichtliche unfähigkeit oder Charakterliche uneignung offensichtlich ist. So sehe zumindest ich es. Kommt die ausführende Justiz dieser Aufgabe nicht nach kann man sich eigentlich das Verbot komplett sparen und das führen von kfz eigentlich gleich Bedingungslos legalisieren. Das man ein Auto benötigt in der von der Politik geschaffenen Realität kann doch kein Argument sein das diese Erlaubnis nicht entzogen und damit Recht durchgesetzt werden kann 🤷 Analog: es ist im Grunde wie beim Waffenschein, das Prinzip ist das gleiche.

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