2026-02-04 18:20 UTC
@advancingu@social.tchncs.de Was mir noch einfällt: Es gibt ein Urteil, wonach innerorts §5(6) StVO regelmäßig nicht anwendbar ist. Auch deswegen kann imho die Nötigung nicht erfüllt sein. Dein Video, wo du den Fahrer in der sog. Nacheile gestellt hast, beweist außerdem, dass der Zeitverlust, der für das "empfindliche Übel" schon ordentlich sein muss, nur minimal war.
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