2026-02-05 10:38 UTC
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Neben dem möglichen strafrechtlichen Aspekt hat der Mensch doch Zweifel an seiner Eignung zur Führung eines Kfz geweckt. Wenn die Behörde davon Kenntnis erlangt, muss sie prüfen, ob der Waffenschein entzogen werden kann oder muss. Würdest du diesen Weg – Zeugenaussage an Führerscheinstelle mit Link zum Video – mal versuchen und berichten? https://www.ra-kotz.de/entzug_der_fahrerl_.htm
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