2026-02-04 11:48 UTC
@advancingu@social.tchncs.de @GegenAutogewalt@dresden.network @Azetbur@dresden.network ich finde ja auch die Argumentation des fehlenden öffentlichen Interesse so schwach. Inwieweit kann die Durchsetzung bestehender Gesetze und Regeln nicht im öffentlichen Interesse sein? Noch insbesondere dann wenn sie dem Schutz von Leben dienen? Wozu dann überhaupt noch Fahrerlaubnisse erteilen und das führen von kfz nicht generell legalisieren?
Replies (2)
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@GegenAutogewalt@dresden.network 2026-02-05 05:40
@jaulemann@ieji.de @advancingu@social.tchncs.de @Azetbur@dresden.network ganz genau das.
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@neuimneuland@mastodon.social 2026-02-05 06:38
@jaulemann@ieji.de @advancingu@social.tchncs.de @GegenAutogewalt@dresden.network @Azetbur@dresden.network Dieses "kein öffentliches Interesse" soll eigentlich die Justiz entlasten bei privatem Zwist zwischen 2 Personen. Wenn man aber nur, weil man Radfahrer ist, von Autoidioten beleidigt, bedroht, genötigt, gefährdet wird, ist das ja kein Streit zwischen 2 Individuen. Man wird zufälliges Opfer einfach nur weil man auf einem Fahrrad sitzt, das würde auch andere Leute treffen. Insofern ist natürlich öffentliches Interesse gegeben.