Elektrine lite

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2026-09-18 19:33 UTC

Der gestrige Gedenktag der hl. Hildegard von Bingen hat mich angeregt, mich etwas näher mit der Eigenschaft „Kirchenlehrer/in“ zu beschäftigen. Hildegard ist eine der jüngsten in dieser Runde, da sie erst vor vergleichsweise kurzer Zeit im Jahre 2012 in diese illustre Gesellschaft aufgenommen worden ist. Unter den derzeit 38 Kirchenlehrern der römisch-katholischen Kirche gibt es nur vier Frauen: Teresa von Ávila, Katharina von Siena, Thérèse von Lisieux und Hildegard von Bingen. Sie wurden 1970 oder später der Liste der Kirchenlehrer hinzugefügt. Darin zeigt sich eine höhere Bewertung von Frauen durch die Kirche, aber auch eine stärkere Gewichtung von mystischer Begabung und Spiritualität für die Zuerkennung des Kirchenlehrertitels als zu früheren Zeiten. Hildegard von Bingen, Petrus Canisius und Albertus Magnus sind dabei die einzigen Deutschen, die zu Kirchenlehrern erhoben wurden. Der offizielle Titel von Kirchenlehrern lautet „Doctor Ecclesiae universalis“. Der Titel wird in der lateinischen Kirche durch die Heiligsprechungskongregation verliehen und vom Papst genehmigt, nachdem die Schriften des/der Heiligen durch die Glaubenskongregation sorgfältig geprüft wurden. Geregelt wurde dies zuletzt 1988 in der apostolischen Konstitution „Pastor Bonus“. Wohlgemerkt: es handelt sich dabei nicht um eine Entscheidung „ex cathedra“ und es wird dadurch auch nicht erklärt, dass es in den Schriften des Kirchenlehrers keinen Irrtum gebe. Die kirchlichen Bedingungen für diesen Titel sind vielmehr: orthodoxa doctrina (Rechtgläubigkeit), was aber nicht Irrtumslosigkeit bedeutet, eminens doctrina (herausragende Lehre), insignis vitae sanctitas (ein hoher Grad von Heiligkeit) und ecclesiae declaratio (Erhebung zum Kirchenlehrer durch die Kirche). Diese zusammenfassende Festlegung ist von Papst Benedikt XIV. in seiner Konstitution „De servorum Dei beatificatione et beatorum canonizatione“ formuliert worden. Für mich zeigt dies eine bemerkenswerte Offenheit der Kirche für die Weiterentwicklung der Lehre: die Kirche gesteht zu, dass dabei auch Irrtümer möglich sein können, wenn nur die herausragende Lehre aus einer Einstellung der Rechtgläubigkeit, gestützt aus einem persönlich heiligmäßigen Leben heraus geschieht. Im Gegensatz zu Glaubensgemeinschaften, die sich selbst in doktrinären Festlegungen und Textüberlieferungen verkrusten, erkennt die katholische Kirche hier implizit eine historisch-kritische Herangehensweise an ihre Lehre und die ihr zugrundeliegenden Texte an und gesteht auch zu, dass dabei Fehler gemacht und Irrtümer geschehen können. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass diese theologische Offenheit durchaus mit den Erfahrungen Ratzingers, des späteren Benedikt XIV., als theologischer Berater im II. Vaticanum zu tun haben könnte - mit Regeln von Vaticanum I und z.B. dem damals folgenden „Syllabus“ ist das jedenfalls in meinen Augen nicht kongruent. Der derzeit letzte Theologe, der zum Kirchenlehrer erhoben wurde, ist seit 2015 mit Gregor von Narek ein Mönch der armenischen Kirche. 2022 folgte Irenäus von Lyon und 2025 Kardinal Henry Newman. Jedenfalls scheint es so zu sein, dass zu Kirchenlehrer/innen anders als früher nicht mehr nur Theolog/innen aus dem mediterran-mitteleuropäischen Raum erwählt werden. Könnte dies ein Indiz dafür sein, dass damit der universale Anspruch des Katholizismus stärker als bisher auch in der theologischen Wissenschaft betont werden soll? Die Frage wird spätestens dann beantwortet werden, wenn erneut ein/e Kirchenlehrer/in zur Ernennung anstehen wird. (unter Verwendung von Quellenmaterial aus Wikipedia)

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