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@Flo_Rian@norden.social

2026-05-06 15:58 UTC

@arnotron Das entnimmst du natürlich den AGB ;) § 3 (5): "Fahrradfahrer*innen müssen während der Betriebszeit der Lastenaufzüge grundsätzlich die Oströhre nutzen. Außerhalb der Betriebszeit ist auch die Weströhre für Fahrradfahrer*innen freigegeben." https://www.hamburg-port-authority.de/fileadmin/user_upload/St_Elbtunnel/AET_AGB_Mai_2026_A4.pdf Also wenn Lastenaufzug außer Betrieb: Weströhre frei! @GeorgS @ADFC_Hamburg

Replies (1)

  • @GeorgS@norden.social 2026-05-06 18:15

    @Flo_Rian @arnotron @ADFC_Hamburg Theoretisch ja. Aber wenn davor ein Drängelgitter steht und ein Fußweg-Schild, sieht das nicht freigegeben aus.

    Open ##2149459