2026-05-06 15:58 UTC
@arnotron
Das entnimmst du natürlich den AGB ;)
§ 3 (5):
"Fahrradfahrer*innen müssen während der Betriebszeit der Lastenaufzüge grundsätzlich die Oströhre
nutzen. Außerhalb der Betriebszeit ist auch die Weströhre für Fahrradfahrer*innen freigegeben."
https://www.hamburg-port-authority.de/fileadmin/user_upload/St_Elbtunnel/AET_AGB_Mai_2026_A4.pdf
Also wenn Lastenaufzug außer Betrieb: Weströhre frei!
@GeorgS @ADFC_Hamburg
Replies (1)
-
@GeorgS@norden.social 2026-05-06 18:15
@Flo_Rian @arnotron @ADFC_Hamburg Theoretisch ja. Aber wenn davor ein Drängelgitter steht und ein Fußweg-Schild, sieht das nicht freigegeben aus.