2026-10-27 12:30 UTC
Ich wurde heute auf einem innerstädtischen Gehweg mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" von einem S-Pedelec überholt! Moment! Gehweg? Bei einer rechtlichen Klassifizierung als Kleinkraftrad?
Nach EU-Verordnung 168/2013 gelten S-Pedelecs als L1e-B Kleinkrafträder, NICHT als Fahrräder. Diese Klassifizierung hat weitreichende Konsequenzen für die Nutzung. Normale #Pedelecs mit Unterstützung bis 25 km/h, gelten als #Fahrräder. #Spedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h, gelten als #Kraftfahrzeuge!
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