2026-02-07 13:19 UTC
@lehrerseele@mastodon.social @advancingu@social.tchncs.de @GegenAutogewalt@dresden.network @Azetbur@dresden.network
Es gelten die selben Regeln wie für Autofahrende. Das Rechtsfahrgebot beinhaltet ein "so weit wie möglich".
Deswegen gehen Gerichte bei Dooringzonen teilweise von 1,20m vom rechten Lenkerende zu parkenden Autos aus.
Bei freier Spurwahl gilt demnach die rechte Spur. Im Video ist es keine freie Wahl und wenn die rechte Spur nicht dahin führt wo ich hinmöchte muss ich da auch nicht drauf fahren.
Replies (1)
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@lehrerseele@mastodon.social 2026-02-07 13:22
@E@norden.social @advancingu@social.tchncs.de @GegenAutogewalt@dresden.network @Azetbur@dresden.network Na sieh an, dann mach ich das seit über 35 Jahren falsch in der festen Überzeugung, dass es richtig ist. 😱