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@solarpapst@social.anoxinon.de

2026-09-10 09:50 UTC

Juristisch spricht man hier von Wahlbestechung bzw. Stimmenkauf (englisch: bribery oder vote buying). Im US-Bundesrecht gibt es einschlägige Tatbestände: 18 U.S.C. § 600 – Strafvorschrift gegen das Versprechen von staatlichen Leistungen/Vorteilen als Belohnung dafür, dass jemand eine bestimmte Partei unterstützt. Ein Zahlungsversprechen, das explizit an den Sieg einer Partei („wenn die Republikaner beide Kammern gewinnen“) geknüpft ist, passt sehr nahe an diesen Tatbestand...

Replies (1)

  • 18 U.S.C. § 597 sowie 52 U.S.C. § 10307(c) – Vorschriften gegen Wahlbestechung/Stimmenkauf, also das Anbieten von Geld oder anderen Vorteilen, um das Wahlverhalten zu beeinflussen.

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