2026-10-02 20:40 UTC
Die Verbraucherzentrale NRW hat auch vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.
Die Preiserhöhung von Prime war unzulässig.
Wer von der Erhöhung im September 2022 betroffen war/ist, kann sich noch ins Klageregister eintragen.
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/primepreiserhoehung-unzulaessig-amazon-scheitert-vor-dem-bgh-126181
#Amazon #Prime #Verbraucherzentrale #Sammelklage
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