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@RavenVH@troet.cafe

2026-07-21 13:50 UTC

@RitaWerner@mastodon.social @mosiwo@mastodon.social Dazu folgendes: § 32 StGB – Notwehr Das Notwehrrecht erlaubt die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf sich selbst oder andere. Das gewählte Abwehrmittel muss erforderlich sein, um den Angriff abzuwenden. Voraussetzungen: Gegenwärtiger Angriff (unmittelbar bevorstehend oder bereits begonnen) Rechtswidrigkeit des Angriffs Verhältnismäßigkeit der Verteidigungshandlung Verteidigungswille (nicht bloße Rache oder Vergeltung)

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