2026-07-21 13:50 UTC
@RitaWerner@mastodon.social @mosiwo@mastodon.social Dazu folgendes: § 32 StGB – Notwehr
Das Notwehrrecht erlaubt die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf sich selbst oder andere. Das gewählte Abwehrmittel muss erforderlich sein, um den Angriff abzuwenden.
Voraussetzungen:
Gegenwärtiger Angriff (unmittelbar bevorstehend oder bereits begonnen)
Rechtswidrigkeit des Angriffs
Verhältnismäßigkeit der Verteidigungshandlung
Verteidigungswille (nicht bloße Rache oder Vergeltung)
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