2026-09-20 17:45 UTC
@dd0ul@mastodon.radio IANAL, aber ich würde das nicht als so glasklar halten. Letztendlich gibt es einen geschlossenen Kaufvertrag; die Streiteteien um „Geld zurück“ sind zwar meistens anders herum, aber ich denke nicht, dass sie da einseitig von zurück treten können - was sie ja faktisch versuchen.
Mag sein, das eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung für sie teurer käme, aber das wird man kaum durch Preisschwankungen begründen können.
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