2026-08-31 08:54 UTC
Der Deutsche Imkerbund hat Hinweise zu neuen VerpackungsVO herausgegeben. Nachzulesen hier:
https://deutscherimkerbund.de/hinweise-zur-neuen-verpackungsvo/
Kurzzusammenfassung:
Liebhaberei-Imkereien (bis 30 Völker) gelten steuerlich nicht als gewerbsmäßig tätig.
Für (D.I.B.)Honiggläser gilt: „Pfandglas“ nur bei Teilnahme an einem echten Pfandsystem. Empfohlen wird daher die Kennzeichnung „Mehrwegglas“.
Die bisherigen Verpackungen dürfen grundsätzlich weiter verwendet werden; die genaue Rechtslage entwickelt sich noch.
#PPWR #Imker
Replies (1)
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@Irmgard@sueden.social 2026-08-31 09:36
@h03rnchen@sueden.social Die teutsche Regelwut enfaltet stets neue Blüten. Schade, dass diese nicht für die fleißigen Fliegerchen taugen.