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@marvinoppong@mastodon.social

2026-06-17 07:37 UTC

Mein Anwalt hat die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Bundespolizei geprüft. Nachdem die Bundespolizei im Gerichtsverfahren in Bezug auf einen möglichen Schadensersatzanspruch die Rechtswidrigkeit ihrer Pressemitteilung anerkannt hat, wird sie nun außergerichtlich zur Zahlung von Schmerzensgeld aufgefordert. Erfolgt keine Zahlung, werde ich klagen. Die Kosten für das Anwaltsschreiben bestreite ich aus den bereits für die Klage vorgesehenen Mitteln. https://mastodon.social/@marvinoppong/116640338163772752

Replies (1)

  • Es ist nicht derselbe Anwalt wie der, der mich in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren aktuell noch vertritt. Sondern der Anwalt, mit dem ich in dritter Instanz eine Auskunftsklage gegen den durch die renommierte Kanzlei Redeker vertretenen WDR gewann. In dem Verfahren hat der Vorsitzende Richter die niveauvollen Schriftsätze von ihm und der Gegenseite gelobt.

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