2026-07-22 09:21 UTC
@NorbertD68@social.anoxinon.de
Es gibt immer noch einen Unterschied zwischen Person und Tat. Und im Hinblick auf die großen Fragezeichen, die es beim Indizienprozess gegen Lina E. gab, ebenso wie die Ignoranz ggü. dem BverfG bei der Überstellung Maja Ts. nach Ungar und im Kontrast dieser Härte im Vergleich zur Verfolgung Rechtsextremer Gewalt, darf m.E. die Person durchaus erwähnt werden. Insbesondere bei der Frage der Zuverlässigkeit unseres Rechtsstaats.
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