2026-04-23 11:30 UTC
@quirax Nach meinem Verständnis des Urteils hätte das darüber hinaus folgende Konsequenzen für die Polizei bei der Gefahrenabwehr:
- Keine polizeiliche Ausschreibung zur Kontrolle oder Beobachtung (§60)
- Polizei dürfte keine V-Leute mehr einsetzen (§64 Abs 1)
- Keine Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten im Sinne des Telekommunikations- bzw. Telemediengesetzes
- Keine Fußfessel mehr (§61)
- der Personenkreis, der observiert und abgehört werden darf, wird deutlich enger (§ 63, §66 Abs. 1)
Replies (1)
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@leopleop@mastodon.social 2026-04-23 11:32
@quirax Die vollständige Liste mit den betroffenen Paragrafen findet man im Urteil, relativ am Anfang: https://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/download/PM-25.01.2024-Urteil-91-II-19.pdf